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Der Blindenführhund
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Der Blindenführhund

Der Blindenführhund ist ein speziell ausgebildeter Assistenzhund, der blinden oder hochgradig sehbehinderten Menschen eine gefahrlose Orientierung sowohl in vertrauter als auch in fremder Umgebung gewährleisten soll.

Der Blindenführhund gilt nach § 33 SGB V rechtlich als Hilfsmittel. Der Hund ist „im Dienst“ an seinem weißen Führgeschirr erkennbar. Dies ist ein offizielles Verkehrszeichen, das alle Verkehrsteilnehmer zu besonderer Rücksicht verpflichtet.

Etwa 1 bis 2 % der Blinden- und Sehbehinderten in Deutschland besitzen einen Führhund. Ein gut ausgebildetes Tier ermöglicht seinem Halter ein hohes Maß an individueller Mobilität, Sicherheit und Unabhängigkeit und stellt dadurch einen entscheidenden Faktor für die gesellschaftliche Teilhabe blinder und hochgradig sehbehinderter Menschen dar.

Zu den Aufgaben des Blindenführhundes gehören das Erreichen von gesetzten Zielen (zum Beispiel Bäcker, Post, Arbeitsstelle und vieles mehr), sicher Hinternisse und Gefahren zu erkennen, ihnen auszuweichen oder gegebenenfalls, zum Schutz des Betroffenen, Befehle zu missachten (Dies ist auch als Intelligenter Ungehorsamkeit zu bezeichnen). Sein hohes Seh- und Erkennungsvermögen unterscheiden den Blindenführhund wesentlich von Langstock und elektronischen Orientierungshilfen. Diese sind in erster Linie Hinderniserkenner. Den Weg um die Hürde muss hier der blinde oder sehbehinderte Mensch selbst finden. Der ausgebildete Hund hingegen, führt sein Herrchen oder Frauchen sicher und zielstrebig um Hindernisse herum und von Gefahren ab,  bevor dieser in gefährliche Situationen kommen kann, z.B. Stolpern, Stoßen oder Hinfallen. Er sucht auf Anweisung Türen, Treppen, Zebrastreifen, Telefonzellen, Briefkästen, freie Sitzplätze (beispielsweise in Bus oder Bahn) und vieles mehr. Er zeigt das Gefundene durch verschiedene ihm antrainierte Signale an.

Ein gut harmonierendes Gespann eines Blinden oder Sehbehinderten mit Führhund fällt in unserer Gesellschaft positiv auf.

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