Blindenführhundschule-Stranz
Die Einarbeitung
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Die Einarbeitung des Führgespannes

In einem Einarbeitungslehrgang von 14 bis 28 Tagen werden der Blindenführhund und sein zukünftiger Halter aufeinander abgestimmt. Die Dauer ist u.a. abhängig von der Mobilität des zu Versorgenden und seinem Einfühlungsvermögen für dieses einzigartige, weil lebendige, Hilfsmittel.

Die Einweisung beginnt am Ort unserer Schule bei voller Verpflegung sowie Unterbringung in einer Pension. Selbstverständlich kann auf Wunsch der oder des Versicherten die Einweisung auch komplett am Wohnort erfolgen. Zunächst sollen sich der Sehgeschädigte und der Hund "beschnuppern" und aneinander gewöhnen. Der zukünftige Führhundhalter soll Vertrauen zu seinem Hund entwickeln und ihn als Partner und Ersatz für das fehlende Augenlicht akzeptieren. Der Hund muß dabei lernen, sein neues Frauchen oder Herrchen als Rudelführer anzuerkennen, da beide später als Team zusammenarbeiten sollen.

Hierzu werden neben dem Erlernen der Hörlaute durch den Sehgeschädigten praktische Übungen durchgeführt, wie z.B. Testläufe in Begleitung des Ausbilders im Straßenverkehr, das Anzeigenlassen des Hundes von Türen, Briefkästen, Telefonzellen, Ampeln, das Bewegen in Geschäften, das Ein- und Aussteigen in Verkehrsmittel etc..

Der zweite Teil der Einarbeitung erfolgt am Wohnort des Halters. Es werden die für ihn wichtigsten Wege und Strecken abgegangen, wie z.B. der Weg zur Arbeit, Besuch von Behörden, verschiedene Besorgungen.

Ergänzt wird die praktische Ausbildung durch Informationen über artgerechte Tierhaltung und Ernährung des Blindenführhundes, über Hundekrankheiten und Pflege des Hundes.